02.03.01.15 (Nordrhein-Westfalen) Verwalten eines Lagers (Lagerverwalter/-in)
- Laufende Nr
- 87
- SYS_1
- 02
- SYS_2
- 02.03
- SYS_3
- 02.03.01
- SYS_4
- 02.03.01.15
- ORGEINHEIT
- Verwaltung
- UNB
- Materialwesen
- AUFGFAM
- Lager
- ERAAA
- Verwalten eines Lagers (Lagerverwalter/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 9
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Verwalten der Lagerbestände
Menge und Identität des Lagerein- und -ausgangs feststellen, Differenzen klären. Lagerbestände überwachen, regelmäßige Bestandsaufnahmen durchführen. Verbrauchsmengen erfassen, Nachbestellungen intern durchführen. Eilanforderungen der Fachbereiche ausliefern, Zusatzbedarfe weitermelden. Überschuss-Lagerbestände erkennen und auf Verwendungsmöglichkeiten prüfen lassen. Inventur organisieren. Einlagerung entsprechend Sicherheitsvorschriften durchführen/veranlassen, Lagerorte registrieren.
Erfassen von Ein- und Ausgängen
Waren ein-/ausbuchen und bereitstellen, Belege erfassen. Bei Nichtverfügbarkeit Alternativen vorschlagen. Begleitpapiere für Ausgänge ausfertigen, bei Eingängen Begleitpapiere kontrollieren. Leergut zum Rückversand bereitstellen.
Warenversand
Waren für den Weitertransport zusammenstellen. Vor der Versendung Waren verpacken und beschriften; den Beladeplan für die Versandabwicklung erstellen und Verladen der Güter.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Beherrschung aller anfallenden Lagerungs- und Versandtätigkeiten einschl. der Durchführung erforderlicher Bestandskontrollen abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft Lagerwirtschaft. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für die Beherrschung der anfallenden Lagerungs- und Versandtätigkeiten einschl. der Durchführung erforderlicher Bestandskontrollen bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Organisation und die Verwaltung des Lagers erfolgen nach entsprechenden Organisationsprinzipien, die nur einen gewissen Spielraum beinhalten. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Die Kooperationerfordernisse beschränken sich ausschließlich auf Kommunikation und Zusammenarbeit im Lager selbst. Übergreifende Erfordernisse bestehen lediglich im Informationsaustausch z.B. mit dem Werkzeugbau bei Veranlassung komplexerer Prüfungen. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Fachliches Anleiten und Unterweisen der Beschäftigten (Lageristen/Lageristinnen). | 2 | 5 |
| Summe Punkte | 83 |