Aufgaben Datenbank

02.03.01.15 (Nordrhein-Westfalen) Verwalten eines Lagers (Lagerverwalter/-in)

Laufende Nr
87
SYS_1
02
SYS_2
02.03
SYS_3
02.03.01
SYS_4
02.03.01.15
ORGEINHEIT
Verwaltung
UNB
Materialwesen
AUFGFAM
Lager
ERAAA
Verwalten eines Lagers (Lagerverwalter/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Verwalten der Lagerbestände

Menge und Identität des Lagerein- und -ausgangs feststellen, Differenzen klären. Lagerbestände überwachen, regelmäßige Bestandsaufnahmen durchführen. Verbrauchsmengen erfassen, Nachbestellungen intern durchführen. Eilanforderungen der Fachbereiche ausliefern, Zusatzbedarfe weitermelden. Überschuss-Lagerbestände erkennen und auf Verwendungsmöglichkeiten prüfen lassen. Inventur organisieren. Einlagerung entsprechend Sicherheitsvorschriften durchführen/veranlassen, Lagerorte registrieren.

Erfassen von Ein- und Ausgängen

Waren ein-/ausbuchen und bereitstellen, Belege erfassen. Bei Nichtverfügbarkeit Alternativen vorschlagen. Begleitpapiere für Ausgänge ausfertigen, bei Eingängen Begleitpapiere kontrollieren. Leergut zum Rückversand bereitstellen.

Warenversand

Waren für den Weitertransport zusammenstellen. Vor der Versendung Waren verpacken und beschriften; den Beladeplan für die Versandabwicklung erstellen und Verladen der Güter.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Beherrschung aller anfallenden Lagerungs- und Versandtätigkeiten einschl. der Durchführung erforderlicher Bestandskontrollen abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft Lagerwirtschaft.
858
1.3.Berufserfahrungen
Für die Beherrschung der anfallenden Lagerungs- und Versandtätigkeiten einschl. der Durchführung erforderlicher Bestandskontrollen bis zu drei Jahre ausreichend.
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2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Organisation und die Verwaltung des Lagers erfolgen nach entsprechenden Organisationsprinzipien, die nur einen gewissen Spielraum beinhalten.
210
3.Kooperation
Die Kooperationerfordernisse beschränken sich ausschließlich auf Kommunikation und Zusammenarbeit im Lager selbst. Übergreifende Erfordernisse bestehen lediglich im Informationsaustausch z.B. mit dem Werkzeugbau bei Veranlassung komplexerer Prüfungen.
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4.Mitarbeiterführung
Fachliches Anleiten und Unterweisen der Beschäftigten (Lageristen/Lageristinnen).
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Summe Punkte83